Neuregelung der Zertifizierung und Rezertifizierung der DMVS-Mitglieder

Die Ausbildung an der Akademie für angewandte Musiktherapie Crossen blickt auf eine über dreißig Jahre währende erfolgreiche Geschichte zurück. In Übereinstimmung mit den Standards der SAMT bietet sie eine privatrechtliche berufsbegleitende Ausbildung, die theoretisch fundiert und in den verschiedensten Arbeitsfeldern praktisch einsetzbar ist.
Um die Qualität auch nach dem Abschluss der Ausbildung im musiktherapeutischen Konzept nach Schwabe zu gewährleisten, folgt die Musiktherapeutische Vereinigung zur Förderung des Konzeptes nach Schwabe e. V. (DMVS e. V.) dem Beispiel anderer, in der Bundesarbeitsgemeinschaft Musiktherapie vertretener, Verbände und hat 2025 neue Zertifizierungskriterien für ihre Mitglieder beschlossen.
Der Maßstab, den die DMVS dafür setzt, ist die Qualität der Beziehungskompetenz in der musiktherapeutischen Arbeit. Metastudien zeigen, dass sie der weitaus größte Wirkfaktor nicht nur in musiktherapeutischen, sondern auch in psychotherapeutischen und pädagogischen Prozessen ist. Sie entwickelt sich nicht durch die Anhäufung von Informationen und Wissen, sondern durch die stetige Arbeit an der eigenen Person, verbunden mit dem Erwerb von anwendungsbereitem Wissen. Die von der Akademie angebotenen Weiterbildungsveranstaltungen haben genau dies zum Inhalt und ermöglichen die Fortsetzung des in der Ausbildung begonnenen Prozesses der Verbindung von Selbsterfahrung und Theorie.

Neuer Punktekatalog

Mit den neuen Zertifizierungskriterien tritt der bisherige Punktekatalog außer Kraft. Er galt seit 2013 für das Nationale Register, das seit 2021 seine ursprüngliche Funktion als Qualitätskriterium für tätige Musiktherapeuten verändert hat und nun als eine Art Suchmaschine nach Musiktherapeuten fungiert. Alle DMVS-Mitglieder, die im Nationalen Register aufgeführt sind, sind zertifiziert und können nach dem neuen System ihre schon vorhandenen Punkte in den Rezertifizierungsprozess nach dem neuen Katalog einbringen.
Der Rezertifizierungszeitraum ist von 4 auf 5 Jahre erhöht worden. Innerhalb dieser Zeit müssen insgesamt 50 Punkte erbracht werden, um für weitere 5 Jahre rezertifiziert zu werden.
Woraus setzen sich die 50 Punkte für die Rezertifizierung zusammen?
  • 20 Punkte für Akademieweiterbildungen, Tagungen und DMVS-Veranstaltungen
  • 20 Punkte für Supervision
  • 10 Punkte für fachbezogene Weiterbildungen im Berufsfeld und angrenzenden Gebieten
 
Mit wieviel Punkten werden die einzelnen Veranstaltungen bewertet?
  • Weiterbildungen und Tagungen an der Akademie – 5 Punkte
  • Supervision – 5 Punkte
  • DMVS-Ländertage – 5 Punkte
  • Weiterbildungsveranstaltungen, organisiert von DMVS-Mitgliedern – 3 Punkte
  • DMVS-Netzwerktreffen vor Ort oder per Zoom – 2 Punkte
  • Fachbezogene Weiterbildungen außerhalb von Akademie und DMVS im Arbeitsfeld oder angrenzenden Gebieten – 2 Punkte
 
Jedes DMVS-Mitglied kann grundsätzlich Weiterbildungsveranstaltungen anbieten. Diese sind aber im Vorfeld dem Vorstand zur Kenntnis zu geben und inhaltlich mit ihm abzustimmen.
Für jede der oben angegebenen Veranstaltungen erhalten die Mitglieder eine Teilnahmebestätigung mit Anzahl der Punkte. Jedes Mitglied zählt seine Punkte anhand der Belege selbst und reicht sie in der Geschäftsstelle der DMVS ein, wenn die Zahl von mindestens 50 Punkten erreicht ist. Sind innerhalb der 5 Jahre in einem der Weiterbildungsgebiete mehr Punkte erreicht worden, können sie auf den neuen Zeitraum angerechnet werden.
Werden die 50 Punkte innerhalb der 5 Jahre nicht erreicht, erlischt die Zertifizierung. Sie kann aber neu beantragt werden. Der Fünfjahreszeitraum beginnt dann mit dem Termin der neuerlichen Antragstellung.
Den Mitgliedern, die wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Elternzeit die erforderliche Punktzahl für die Fortsetzung der Registrierung nach fünf Jahren nicht erreichen, kann auf persönlichen Antrag der Anrechnungszeitraum um die Dauer der erforderlichen Zeit für die oben genannten Gründe verlängert werden.

Was bedeutet die Neuregelung für den Abschluss der Ausbildung an der Akademie für angewandte Musiktherapie Crossen und die Berufszuerkennung?

Die Akademie bietet eine privatrechtliche Ausbildung an, deren Abschluss dem eines Bachelor vergleichbar ist und den Standards der SAMT genügt. Die AbsolventInnen der Ausbildung erhalten nach erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat mit Angabe der Inhalte und Stunden nach den Standards der SAMT sowie die Bestätigung, damit einen qualifizierten Abschluss auf dem Gebiet der Musiktherapie erworben zu haben. Daran ändert sich nichts.
Neu ist, dass es keine extra Berufszuerkennungsurkunde vom Verband DMVS gibt wie bisher, sondern dass die Berufszuerkennung „Musiktherapeut(in) DMVS“ bereits auf dem Zertifikat vermerkt wird und ohne Zeitbegrenzung gültig ist.
Wer die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, kann sofort zusätzlich eine Zertifizierungsurkunde mit der Bezeichnung „Musiktherapeut(in) (zert. DMVS)“ beantragen. Sie ist der Nachweis für den erfolgreichen Abschluss einer von der BAG MT anerkannten privatrechtlichen Ausbildung, unterliegt aber einer Zeitbegrenzung. Der Berufstitel „Musiktherapeut(in) (zert. DMVS)“ gilt nur für fünf Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums müssen 50 Weiterbildungspunkte erworben werden, um die Rezertifizierung zu erhalten und ihn weiterhin führen zu dürfen (siehe oben).
Dies soll einerseits die Gleichwertigkeit der DMVS bei der (Re-)zertifizierung ihrer Mitglieder gewährleisten, andererseits die Qualität und stetige Weiterbildung tätiger MusiktherapeutInnen während der Zeit ihrer Berufstätigkeit sichern.
Die hier genannten Veränderungen treten ab 1.1.2026 in Kraft. Alle bisher erworbenen Abschlüsse und Berufszuerkennungsurkunden behalten ihre Gültigkeit.

Kann man auch Jahre nach dem Abschluss der Ausbildung zertifiziert werden?

Wer Mitglied der DMVS ist und auch Jahre nach dem Abschluss der Ausbildung in den Zertifizierungsprozess eintreten will, kann einen formlosen Antrag an die Geschäftsstelle der DMVS stellen. Damit tritt er in den Prozess einer zweijährigen Anwartschaft ein. In dieser Zeit muss er insgesamt 20 Punkte sammeln, die sich zusammensetzen aus
  • 10 Punkten für Weiterbildungen und Tagungen an der Akademie
  • 10 Punkten für Supervision
 
Nach Erreichen der Punktzahl werden die Belege in der Geschäftsstelle eingereicht, und die Zertifizierungsurkunde (Kosten 10 €) kann ausgestellt werden. Von diesem Zeitpunkt an beginnt der fünfjährige Zeitraum, in dem die 50 Punkte für die Rezertifizierung erworben werden müssen.
Zertifizierte Mitglieder, die gegenwärtig im Nationalen Register aufgeführt sind, können zusätzlich eine neue Urkunde „Musiktherapeut(in) (zert. DMVS)“ beantragen, um einen zeitlich befristeten Zertifizierungsnachweis zu besitzen.

Was wird mit der Mitgliedschaft im Nationalen Register?

Die Mitgliedschaft im Nationalen Register wird es auch weiterhin geben. Sie ist gekoppelt an die Zertifizierung durch die jeweiligen Verbände und wird mit einer extra Urkunde (Kosten 20 €) ausgewiesen. Anträge hierzu können formlos in der Geschäftsstelle gestellt werden.